Kurzzeitpflege
ist ein besonderes Angebot
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wenn Sie im Anschluss an eine Behandlung im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung noch nicht gleich wieder nach Hause zurückkehren können
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wenn Sie wegen Krankheit oder aufgrund eines Unfalls vorübergehend auf stationäre Pflege und Betreuung angewiesen sind
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wenn Sie zu Hause gepflegt werden und die pflegende Person vorübergehend wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist, sodass sie Ihre Versorgung nicht übernehmen kann (sog. Verhinderungspflege).
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Kurzzeitpflege mit Schwerpunkt Rehabilitation
ist ein Angebot mit erweitertem Leistungsspektrum und immer dann angezeigt, wenn der Rehabilitationsbedarf, z. B. nach einem Schlaganfall oder Frakturen, besonders hoch ist.
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Welche Leistungen können Sie in der Kurzzeitpflege erwarten?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf alle Leistungen einer vollstationären Pflegeeinrichtung.
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Auf Wunsch
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erhalten Sie nach ärztlicher Verordnung therapeutische Anwendungen (z.B. Physiotherapie, Logopädie)bei uns im Haus
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bieten wir Ihnen Friseurdienste und Fußpflege an
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erhalten Sie Unterstützung und Beratung bei der Beschaffung von Hilfsmitteln
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stellen wir Ihnen ein Telefon im Zimmer zur Verfügung
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vermitteln wir Ihnen ambulante Hilfen bei Rückkehr in Ihre Wohnung
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Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen
Deshalb sorgen wir tagsüber für Abwechslung und Unterhaltung. Unsere Kurzzeit-Gäste nehmen, wenn sie möchten, an den geselligen Veranstaltungen und Aktivitäten des Altenzentrums teil. Angeboten werden z. B. Gymnastik, Gedächtnistraining, Diavorträge, Musik- und Tanzveranstaltungen, Gesprächskreise. Feste, Konzerte und Ausflüge runden das Angebot ab.
Auf die Bedürfnisse demenzkranker Gäste gehen wir mit besonderen Betreuungsangeboten ein.
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| Physiotherapeutin Bettina Behrens verbindet Spaß und Konzentration beim Üben |
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| Von Mitarbeitenden ebenso wie von Bewohnerinnen und Bewohnern geschätzt: Unsere Zivildienstleistenden |
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| Unter der Pergola vor Haus Emmaus im Altenzentrum Kirchrode lässt es sich im Sommer gut aushalten |
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Finanzierung
Die Kosten für jährlich bis zu 4 Wochen Kurzzeit- und 4 Wochen Verhinderungspflege werden bei Vorliegen einer Pflegestufe zum größten Teil von der Pflegekasse übernommen. Menschen, die an Demenz erkrankt sind, steht unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher monatlicher Betrag von max. 200 Euro für Betreuung zu, der ebenfalls für Kurzzeitpflege verwendet werden kann.
Eventuell kommen weitere Kostenträger (Beihilfe, Sozialamt) in Betracht, die den Eigenanteil des Kurzzeitpflegegastes ganz oder teilweise übernehmen.
Sprechen Sie uns an: Wir sind Ihnen gern behilflich, Ihre Ansprüche auf Kostenübernahme zu klären und die entsprechenden Anträge zu stellen.
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Kurzzeitpflege ist auf Anfrage in folgenden Einrichtungen bei uns möglich:
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